de lütt Hundehütt

Urlaub für ihren Hund

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 .Betreuungsvertrag


1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und dem Inhaber der Hundepension de lütt` Hundehütt, Matthias Traulich wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist Matthias Traulich jeden Hundehalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Hundehalter, der mit Matthias Traulich einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Matthias Traulich gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.

1.3 Der Hundehalter wird durch Matthias Traulich unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, Matthias Traulich seinen Aufenthaltsort während der Betreuung bekannt zugeben, sodass er auch tatsächlich den Hundehalter täglich nachrichtlich erreichen kann.

1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension de lütt` Hundehütt in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Hundehalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. (Medikamente sind in ausreichender Menge mitzubringen).

1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen, sowie die Ansteckungsgefahr von Erkrankungen, wie z.B. Zwingerhusten. Da artgerechte Hundehaltung praktiziert wird und die Hunde viel Freilauf erhalten, kann für Verletzungen, welche aus dem Freilauf resultieren, keinerlei Haftung übernommen werden (z.B.: Beinbruch beim Toben etc.).

1.6 Für den Hund muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

1.7 Die Hundepension besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung unter der jedoch die unter Punkt 1.5 angegebenen Fälle nicht eingeschlossen sind.

1.8 Läufigkeit bei Hündinnen: Hündinnen können während der gesamten Läufigkeit nicht bei uns betreut werden. Sollte die Hündin während des Aufenthalts läufig werden, ist sie umgehend durch den Hundehalter oder einer von ihm beauftragten Person abzuholen.


2. Tierarztkosten / Tierheim


2.1 Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Hundebetreuung vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundebetreuung übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose Zwingerhusten. Der Impfausweis ist bei jedem Aufenthalt zu hinterlegen.

2.2 Vor dem Aufenthalt bei uns ist eine vorbeugende Floh- und Zeckenschutzbehandlung, sowie die routinemäßige Entwurmung durchzuführen.

2.3 Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.

2.4 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2.5 Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer und Abholzeit abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung verpflichtet sich der Hundehalter 30 € je weiterem angefangenen Kalendertag nachzuzahlen. Wird der Hund nach 5 Tagen ohne Absprache nicht abgeholt, wird er einem Tierheim nach Wahl der Hundebetreuung zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

 

3. Betreuungspreise


3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, die unter Punkt 3.4 genannten Betreuungspreise im Voraus zu bezahlen.

Berechnet wird je angefangenem Kalendertag. Bei unkalkulierbarer Aufenthaltsdauer (z.B.: Krankenhausaufenthalt des Besitzers) wird der voraussichtliche Betreuungspreis fällig. Zu viel bezahlte Beträge werden in diesen Fällen bei Abholung des Tieres zurückerstattet. Der Pensionsplatz gilt als fest gebucht, sobald spätestens 4 Wochen vor Betreuungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro je Hund auf dem unten angegebenem Konto eingegangen ist, oder bar hinterlegt wurde.

Ohne Anzahlung besteht kein Anspruch auf den gewünschten Platz.

3.2 Bei kurzfristiger Absage fallen - unabhängig vom Grund der Absage - je nach Zeitpunkt der Absage folgende Stornierungskosten an:

21 Tage bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn 25% der Gesamtsumme
14 Tage bis   8 Tage vor Betreuungsbeginn 50% der Gesamtsumme
  7 Tage bis   2 Tage vor Betreuungsbeginn 75% der Gesamtsumme

Bei noch späterer oder ausbleibender Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. 

3.3 Im Falle einer früheren Abholung erfolgt unabhängig vom Grund, keine Auszahlung oder Gutschrift. Ausnahmen sind nur bei unkalkulierbaren Aufenthalten (siehe Punkt 3.1) möglich.

Die Tagesbetreuungsplätze sind verbindliche Buchungen. Absagen müssen spätestens 24 Std vorher telefonisch erfolgen, ansonsten ist der entsprechende Betreuungsbetrag dennoch zu entrichten.

3.4 Preise

-Tagesbetreuung: (inkl. USt.)

 Bis 2 Stunden                                                                                   14 Euro   jede weitere angefangene Stunde                                                         1 Euro     (Unsere Öffnungszeiten für die Tagesbetreuung sind von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr)   


-Pensionspreise inklusive Futter und USt.:

Für Hunde bis 10 kg         25,- Euro                                                                                        bis 20 kg         26,- Euro                                                                                        bis 30 kg         27,- Euro                                                                                        bis 40 kg         28,- Euro                                                                                        bis 50 kg         29,- Euro                                                                                        bis 60 kg         30,- Euro                                                                                       über 60 kg        32,- Euro 

Die Berechnung erfolgt je angefangenem Kalendertag. Bei Junghunden wird das Gewicht des ausgewachsenen Tieres zu Grunde gelegt.

-Für Feiertage erheben wir unabhängig von der Dauer des Aufenthalts   einen Zuschlag von 5 Euro.   



Kontodaten der „De lütt´ Hundehütt“

Kontoinhaber: Matthias Traulich
Sparkasse Westholstein
IBAN:  DE54222500200090593328

Bitte geben Sie bei Überweisungen immer den Namen des Hundes und den Zeitraum des Aufenthaltes an!